Traditionelle Erdbestattung
Die Erdbestattung ist die gebräuchlichste Bestattungsart. Wir sind Ihnen gerne bei den anstehenden Entscheidungen behilflich, zum Beispiel bei der Frage, ob die Beisetzung in einem Wahlgrab oder einem Reihengrab erfolgen soll.
Die Feuerbestattung
Ist eine Feuerbestattung erwünscht, muß dies dem Amtsarzt mitgeteilt werden, so daß er die Ausstellung des dafür erforderlichen Attestes vornehmen kann.
Ebenso benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Ordnungsamtes oder der Polizei des Sterbeortes.
Die Trauerfeier findet meistens am Sarg, also vor der Einäscherung, statt. Die Urne wird später beigesetzt, nicht zum Zeitpunkt der Trauerfeier. Normalerweise geschieht dies dann ohne Anwesenheit eines Pfarrers bzw. Redners, sofern dieser schon bei der Trauerfeier gesprochen hat. Sie können sich aber auch entscheiden, die Trauerfeier mit der Urnenbeisetzung zu verbinden. In diesem Fall findet die Einäscherung schon vor der Trauerfeier statt.
Sie können bei der Feuerbestattung unter folgenden Beisetzungsformen wählen:
Die Seebestattung
Verstorbene, die sich dem Meer verbunden fühlten, können nach Antragstellung auf hoher See beigesetzt werden. Dies ist ausschließlich als Urnenbeisetzung möglich (siehe dazu oben bei Feuerbestattung) und wird vorwiegend in der Nord- und Ostsee sowie im Atlantik durchgeführt.
Die Besonderheiten der Seebestattung besprechen wir mit Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch. Die Seebestattung ist besonders preisgünstig, weil die Kosten für Grabstelle und Grabpflege entfallen.
Bestattungshaus M. Schmidt GmbH · Magdeburger Straße 42 · 39288 Burg
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